Aktuelle Mandanteninformation zum Steuerrecht

Bereitgestellt von:
Steuerberater Rohrlapper

Richard-Wagner-Straße 14
18055 Rostock

Telefon: +49 381 44 030 4 0

Telefax: +49 381 44 030 4 44

E-Mail: info@rohrlapper-steuerberater.de

Internet: www.rohrlapper-steuerberater.de


Philosophie

Egal ob als Unternehmer oder als Privatperson, das deutsche Steuerrecht begleitet uns ein Leben lang.
Viele Menschen versuchen sich mit Ihrem Leben dem Steuerrecht anzupassen.

Das Ziel meiner Mitarbeiter, Kooperationspartnern und mir ist es, die Vorteile des Steuerrechts auszunutzen und Ihnen näher zu bringen und die Nachteile so gering wie möglich zu halten.

Dabei sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen, denn nur wenn wir alle Informationen über Ihre steuerlichen Fragen und Probleme kennen, also den Lebenssachverhalt, dann können wir Sie auch steuerlich optimal beraten.

Unser Anspruch ist es dabei auch die schwierigen Gesetzeskontexte in anschauliche, verständliche Sätze zu packen, sodass wir gemeinsam die optimale Lösung finden.

Sprechen Sie uns an, wir erledigen das gerne!

Wir über uns
Wir stehen Ihnen zur Verfügung, sprechen Sie uns an, wir erledigen das gerne!

Herr Steuerberater John F. Rohrlapper

Herr Steuerberater
John F. Rohrlapper

Telefon +49 381 44 030 4 0
Telefax: +49 381 44 030 444

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Frau Heike Kopka

Frau Heike Kopka

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Frau Bianca Wilken

Frau Bianca Wilken

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Frau Sabrina Kinzilo

Frau Sabrina Kinzilo

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Frau Sylke Hadon

Frau Sylke Hadon

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Das Team:

Team
 
Credo – Zuverlässigkeit und Vertrauen
Wir sind Dienstleister und Sie als Mandant sind unser Kunde und der Kunde ist König.

Demzufolge sind wir zeitlich flexibel – neben unseren festen Bürozeiten sind wir bei Bedarf auch früher oder später und am Wochenende erreichbar.

Gerne beraten wir Sie auch vor Ort bei Ihnen.

Unser Credo ist Zuverlässigkeit und Vertrauen.

In der Regel begleiten wir Sie über einen langen Lebensabschnitt und dabei in sämtlichen Situationen.

Ob in Ihren finanziellen oder geschäftlichen Situationen, im privaten oder unternehmerischen Umfeld wir sind in Bereichen involviert, die vertraulich behandelt werden müssen.

Das erfordert ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Vertrauen, das Sie uns entgegen bringen.

Dieser Verantwortung gerecht zu werden, ist unser Anspruch und Credo.

Gemeinsam Erfolg haben, denn wenn Sie Erfolg haben, haben wir ihn auch.

Sowohl im Privatleben wie auch als Unternehmer, Sie müssen tagtäglich mehrere Entscheidungen treffen. Die meisten davon treffen Sie aufgrund Ihrer Lebenserfahrung, gutem Bauchgefühl und Ihres beruflichen Wissens zielgenau.

Für die Bereiche, die Steuern, Wirtschaft und Finanzen betreffen können Sie auf unsere kompetente, umfassende und individuelle Beratung bei der Entscheidungsfindung vertrauen.
Für mein Team, meine Kooperationspartner und mich als Steuerberater sind Ihr persönlicher wie auch unternehmerischer Erfolg und die Verwirklichung Ihrer Ziele und Ideen der Maßstab meiner Arbeit.

 
Kosten und Gebühren
Ihre Steuerberatungskosten sollen für Sie nachvollziehbar und transparent sein.

Berufsüblicher Weise richten sich meine Gebühren nach der Steuerberatergebührenver-ordnung (StBGebV).

Für laufend wiederkehrende Tätigkeiten können wir auch gerne eine Pauschalvergütung vereinbaren.

Grundsätzlich beträgt beispielsweise die Gebühr für eine Erstberatung in der Steuerberatung gemäß der StBGebV einmalig € 180,00 zzgl. Umsatzsteuer.

Gerne geben wir Ihnen Auskunft für Ihren konkreten Fall. Gehen Sie bei Bedarf bitte auf unser Kontaktformular.

Das Honorar für Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und Finanzbuchhaltungen bemisst sich in einer Wertgebühr, die sich nach dem Gegenstandswert richtet.

Hier ist ein Rahmen von Mindest- bis Höchstgebühren in der StBGebV gegeben. Die mittlere Gebühr wird hierbei in der Regel abgerechnet.

Für die Lohnbuchführung ist eine Betragsrahmengebühr und/oder Zeitgebühr in der StBGebV vorgesehen.

Einsprüche und Anträge werden grundsätzlich durch eine Wert- oder Zeitgebühr abgerechnet.

Die Zufriedenheit unserer Mandanten ist eines unserer wichtigsten Anliegen.

Dabei soll unsere Leistung und Ihre Gegenleistung, also die Bezahlung im Einklang stehen.

UND BITTE BEACHTEN SIE:
Steuerberatungskosten dürfen grundsätzlich in der Steuererklärung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten angesetzt werden.
Hierbei können Ihnen durch die Steuerersparnis ein Teil des Steuerberaterhonorars (bis fast 50 %) wieder zurückfließen.
Diese Angaben sind vorbehaltlich etwaiger Steuerrecht-Änderungen.