Warum Steuern bezahlen
In Deutschland verfügen wir über moderne Krankenhäuser, Schulen und Straßen. Diese werden durch die Allgemeinheit finanziert. Die Steuererhebung durch den Staat – inzwischen mit einer Vielzahl von Einzelsteuergesetzen für Bürger, Unternehmer und Verbraucher - zur Finanzierung unseres Gemeinwesens ist unerlässlich und nachvollziehbar.
Aber es gilt auch der Grundsatz, der höchstrichterlich belegt ist:
Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat aber auch das Recht Steuern zu sparen.
Hierauf bauen mein Team und ich auf. Wir wollen durch eine kompetente Steuerberatung und optimale Gestaltung ihrer steuerrechtlich relevanten Verhältnisse, Ihnen die Möglichkeit geben, nur die Steuern zu zahlen, die Sie nach Recht und Gesetz tatsächlich zahlen müssen.
Folgende Leistungen bieten wir Ihnen in diesem Bereich an:
Aber es gilt auch der Grundsatz, der höchstrichterlich belegt ist:
Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat aber auch das Recht Steuern zu sparen.
Hierauf bauen mein Team und ich auf. Wir wollen durch eine kompetente Steuerberatung und optimale Gestaltung ihrer steuerrechtlich relevanten Verhältnisse, Ihnen die Möglichkeit geben, nur die Steuern zu zahlen, die Sie nach Recht und Gesetz tatsächlich zahlen müssen.
Folgende Leistungen bieten wir Ihnen in diesem Bereich an:
- Individuelle, persönliche Beratung zur optimalen Steuergestaltung das heißt speziell auf Sie zugeschnittene Auskünfte über Ihre Steuerersparnismöglichkeiten sowie allgemeine Informationen durch Mandantenrundschreiben oder im persönlichen Gespräch zu Entwicklungen im deutschen Steuerrecht
- Umfangreiche Beratung bei der Gestaltung betrieblicher und privater Lebenssachverhalte unter steuerlichen Gesichtspunkten das heißt wir optimieren Ihre Vertragsverhältnis in steuerlicher Hinsicht, erstellen gutachterliche Stellungnahmen, bieten Ihnen auf Wunsch eine zweite Meinung bei schwierigen Themen und unterstützen Sie bei der Unternehmens- und Nach-folgeplanung oder bei der Vermögensübertragung an Angehörige
- welche Rechtsform ist steuerlich die Beste für Sie
das heißt Sie sind Existenzgründer oder planen eine Unternehmensumstrukturierung – wir unterstützen Sie bei der steuerrechtlichen Beurteilung und Umsetzung des Sachverhaltes
Steuererklärungen
Unsere Kernkompetenz liegt in der Erstellung der Steuerklärungen aller Steuerarten sowie der Steuer(vor)anmeldungen und die Antragstellung gegenüber den zuständigen Behörden. Gleichzeitig bieten wir Ihnen an, Ihre durch Sie angefertigte Steuererklärung auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.
Folgende Leistungen bieten wir Ihnen in diesem Bereich an:
Folgende Leistungen bieten wir Ihnen in diesem Bereich an:
- Jahressteuererklärungen das heißt egal ob Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer oder Gewerbesteuer, wie übernehmen die Erstellung Ihrer Erklärungen gerne. Gleiches gilt natürlich auch für Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
- Steuer(vor)anmeldungen das heißt wir übernehmen für Sie die Lohnsteueranmeldungen, Umsatzsteuervoranmeldungen, Kapitalertragsteueranmeldungen und bei Bedarf die Anmeldung der sog. "Bauabzugsteuer". Auch die Anmeldung des Steuerabzugs bei beschränkt Steuerpflichtigen erledigen wir gerne
- Ereignisabhängige Steuererklärungen das heißt bei Bedarf erstellen wir für Sie die Schenkungssteuererklärung oder Erbschaftsteuererklärung
- Anträge das heißt egal ob es um die Beantragung der Investitionszulage, oder die Beantragung von Eltern- oder Kindergeld geht, wie helfen Ihnen dabei und übernehmen diese Arbeit gerne für Sie
Rechtsbehelfe
Sollte es widererwartend doch einmal zu Problemen mit der Finanzverwaltung kommen, helfen wir Ihnen gerne dabei, Ihre Rechte diesbezüglich durchzusetzen.
Folgende Leistungen bieten wir Ihnen in diesem Bereich an:
- Prüfung von Steuerbescheiden das heißt egal welche Steuerart, wir prüfen die entsprechenden Bescheide der Finanzbehörde gerne für Sie. Das gilt übrigens auch für Bescheide der von Ihnen selbst erstellten Erklärungen
- außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren das heißt wir führen in Ihrem Namen das Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt
- Anträge beim Finanzamt das heißt wir übernehmen für Sie die Aufhebung oder Änderung Ihrer Steuerbescheide, stellen Antrag auf Stundung oder Erlass von Steuerschulden, passen Ihre Vorauszahlungen an, stellen Fristverlängerungsanträge oder die Aussetzung der Vollziehung sowie vieles mehr. von Besteuerungsgrundlagen
- sonstiges das heißt wir vertreten Sie in gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren bei Klagen vor den Finanzgerichten und auch bei Bedarf bei der Revision vor dem Bundesfinanzhof in München
Egal ob eine Betriebsprüfung, Umsatzsteuersonderprüfung oder eine Lohnsteueraußenprüfung ansteht, wie begleiten Sie hierbei gerne.
Oder sollten gar die Steuerfahndung oder eine strafbefreiende Selbstanzeige vor der Tür stehen, sind wir die richtigen Ansprechpartner für Sie

